Einreisebestimmungen für Hunde
Sie möchten gern in Urlaub fahren, aber sind sich nicht sicher, welche Einreisebestimmung für Ihr Traumziel gelten? Schauen Sie einfach in unserer Tabelle nach.
Belgien
EU-Heimtierpass erforderlich.
Maulkorb und Leine sind mitzuführen. Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert.
Bulgarien
Internationaler Impfpass mit Tollwutschutzimpfbescheinigung erforderlich.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich, welches bei Einreise nicht älter als 10 Tage sein darf. Die Tollwutschutzimpfung muss mindestens 1 Monat zurückliegen und darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Dänemark
EU-Heimtierpass erforderlich.
Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert.
Hunde der Rasse Pittbull-Terrier & Tosa u.ä. dürfen nicht eingeführt werden.
Estland
Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) . Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in englischer, russischer und estnischer Sprache erforderlich. Mindestalter des Hundes: 10 Wochen.
Finnland
Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) , sowie eine Bescheinung in deutscher, englischer, schwedischer und finnischer Sprache. Die Einreise aus EU Ländern kann auch unmittelbar nach der Impfung erfolgen.
Frankreich
EU-Heimtierpass erforderlich.
Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Einige Gemeinden haben Massnahmen getroffen, die das Tragen von Leine und Maulkorb innerhalb der Gemeinde vorschreiben. Näheres erfahren Sie bei den jeweiligen Fremdenverkehrsbüros.
Griechenland
Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 15 Tage und nicht länger als 12 Monate vor Einreise) .
Ausserdem müssen die Tiere entweder durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Die bisherigen Impfausweise dürfen verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert.
Grossbritannien Der Hund muss durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben. 30 Tage nach der Impfung wird eine Blutprobe entnommen und getestet. Nach 6 Monaten erfolgen erneute Untersuchungen. 1-2 Tage vor der Reise wird der Hund auf Zecken und Bandwürmer getestet. Desweiteren ist ein Nachweis über Mikrochipkennzeichnung, Impfungen, Bluttests, Bandwurm- und Zeckenbehandlung erforderlich.
Die Einreise mit Hund ist auf folgenden Wegen möglich: Fähre, Kanaltunnel oder Flugzeug (nur London-Heathrow).
Italien
EU-Heimtierpass erforderlich.
Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Die Einfuhr von sog. Kampfhunden ist verboten. Maulkorb und Leine sind mitzuführen. In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde einen Maulkorb tragen. In ganz Italien herrscht ein Badeverbot für Hunde an den Stränden. Bitte informieren Sie sich vorab, wo Sie mit Ihrem Hund ans Wasser dürfen.
Irland
Einfuhrgenehmigung und 6 Monate Quarantäne sind erforderlich.
Kroatien
EU-Heimtierpass erforderlich.
Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert.
Luxemburg
EU-Heimtierpass erforderlich.
Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert.
Norwegen
Für die Einreise wird eine Einfuhrgenehmigung verlangt. Diese ist kostenpflichtig und beinhaltet einige Untersuchungen des Kots und des Blutes des Hundes.
Niederlande
EU-Heimtierpass erforderlich.
Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Pitbulls müssen in den Niederlanden immer einen Maulkorb tragen. Für andere Kampfhunderassen bestehen keine besonderen Bestimmungen, es ist jedoch ratsam eine Bescheinigung mitzuführen, dass es sich bei Ihrem Hund nicht um einen Pitbull handelt.
Österreich
EU-Heimtierpass erforderlich.
Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert.
Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Polen
EU-Heimtierpass erforderlich.
Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis sollte kurz vor Reiseantritt ausgestellt werden.
Portugal
EU-Heimtierpass erforderlich.
Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis sollte kurz vor Reiseantritt ausgestellt werden.
Slowenien
EU-Heimtierpass erforderlich.
Der Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Staupenachweis erforderlich (nicht älter als 6 Monate). Eine Tierärztliche Bescheinigung (nicht älter als 10 Tage) muss mitgeführt werden.
Spanien
EU-Heimtierpass erforderlich.
Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert.
Schweiz
Die Bescheinigung des Impfarztes ist ausreichend. Beim Durchreiseverkehr mit Eisenbahn oder Flugzeug ohne Zwischenaufenthalt gelten keine Einschränkungen. Anerkannt wird für die Tollwutschutzimpfung ein 1 jähriger Schutz. Es ist das Datum der Schutzimpfung, die Art des Impfstoffes, der Name des Herstellers sowie die Chargennummer des Impfstoffes anzugeben. Die Impfung muss mind. 30 Tage vor Einreise erfolgt sein.
Tschechien
Haustiere müssen älter als 3 Monate sein.
Wenn Sie kürzer als einen Monat in der Tschechischen Republik bleiben wollen, müssen Sie an der Grenze einen internationalen Impfschein oder ein tierärztliches Dokument vorlegen, aus dem hervorgeht, dass der Hund gegen Tollwut, Staupe, Hepatitiden und Parvovirose geimpft wurde. Die Tollwutschutzimpfung darf nicht früher als ein Jahr und nicht später als ein Monat vor der Einreise durchgeführt werden. Falls der Hund gegen Staupe, Hepatitiden und Parvovirose nicht geimpft wurde, ist ausser dem internationalen Impfschein über die Tollwutschutzimpfung noch eine tierärztliche Bescheinigung über den guten Gesundheitszustand des Tieres notwendig (nicht älter als 3 Tage). Bei Reisen mit Tieren, die länger als einen Monat dauern, muss eine Einfuhrbewilligung des Staatlichen Veterinäramts der Tschechischen Republik vorliegen. Diese ist schriftlich zu beantragen.
Türkei
EU-Heimtierpass erforderlich.
Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert.
Ukraine
Tollwutschutzimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich.
Die Impfung muss mind. 30 Tage vor Einreise und darf höchstens 12 Monate alt sein. Internationaler Impfpass ist mitzuführen Das amtstierärztliches Gesundheitszeugnis sollte möglichst kurz vor Reiseantritt ausgestellt werden.
Ungarn
EU-Heimtierpass erforderlich.
Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Die Einfuhr von sog. Kampfhunden ist verboten. Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
USA
Tollwutschutzimpfung erforderlich.
Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise). Bei Hunden im Alter von unter 3 Monaten müssen diese an einem durch den Besitzer zu wählenden Ort gehalten werden. Nach der dann erfolgten Impfung und weiteren 30 Tagen sind die Einreisebestimmungen erfüllt.
Zypern
6 Monate Quarantäne auf Kosten des Besitzers.